=====Bohnenkraut===== [[futterpflanzen:uebersicht:|zurück zur Übersicht]]\\ ====Kategorie:==== Kräuter ====Deutscher Name:==== Einfaches Bohnenkraut\\ Pfefferkraut, Weinkraut, Fleischkraut ====Botanischer Name:==== Satureja hortensis ====Unterarten:==== [{{:bilder1:futterpflanzen:bohnenkraut:bohnenkraut_1.jpg?nolink}}] ====Beschreibung:==== Bohnenkraut gehört zu der Familie der Lippenblütengewächse und ist mit dem Bergbohnenkraut verwandt. Es ist eine einjährige Pflanze mit länglichen, dunkelgrünen, leicht behaarten Blättern. Der 20 bis 30 cm hohen Stengel ist so stark verästelt, dass er wie ein kleiner Busch aussieht. Die Blätter besitzen Öldrüsen. Die Pflanze blüht weiß beziehungsweise lila. ====Vorkommen:==== Sonnige, lockere und humusreiche Böden ====Erntezeit:==== Vor der Blüte, zur Trocknung. Frisch mit Blüten. ====Verträglichkeit:==== Diese Pflanze darf nur in Maßen verfüttert werden. Bitte die Beschreibung gründlich lesen. ====Verwertbare Teile:==== getrocknete Pflanze, aber auch frische Blätter und Blüten \\ Wegen der enthaltenen ätherischen Öle nur in geringen Mengen! ====Wichtige Inhaltsstoffe:==== ätherischen Öle, Bitter- und Gerbstoffe\\ \\ \\ [Wiki] ====Sonstige Informationen:==== Kräuter sollten aufgrund der ätherischen Öle nur in geringen Mengen verfüttert werden.\\ \\ Bohnenkraut wurde bereits von den Römern und im Mittelalter in Mitteleuropa benutzt.Es dient als Appetitanreger, regt die Verdauung an und beugt Blähungen vor. In der Naturheilkunde wird es wegen seiner antiseptischen Wirkung auch bei Husten und Bronchialerkrankungen verwendet. ====Galerie:==== {{page>bilder1:futterpflanzen:bohnenkraut:}} [[literatur:literatur|Verwendete und Weiterführende Literatur]]\\ [[futterpflanzen:uebersicht:|zurück zur Übersicht]]\\ Trotz sorgfältiger Überprüfung kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Allgemeingültigkeit der Aussagen übernommen werden. Ein Haftungsanspruch gegenüber den Autoren für Schäden und Beeinträchtigungen jeder Art, die aus der Anwendung der gegebenen Informationen resultieren, ist grundsätzlich ausgeschlossen.